Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Schäfer
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des 2-seitigen Tierpflegevertrages und werden vom Hundeeigentümer anerkannt.
- Die vereinbarten Tagespreise verstehen sich je angefangenen Kalendertages.
- 30 Prozent der Pflegekosten müssen bei Vertragsunterzeichnung geleistet werden, mindestens aber 50 EUR. Der Restbetrag ist bei Abholung in bar fällig. Endet der Tierpflegevertrag vorzeitig, ohne, daß dies auf ein Verschulden der Hundepension Schäfer zurück zu führen ist, so ist die volle vereinbarte Summe zu zahlen.
- Im Falle des Rücktrittes des Hundeeigentümers von der Buchung fallen folgende Stornobeträge an: Pensionsbeginn bis 7 Tage 50 %, danach 100 % für die vereinbarten Pflegekosten für den gebuchten Zeitraum.
- Die Pflegekosten beinhalten die Futterkosten sowie die artgerechte Unterbringung des Hundes. Auf Wunsch kann Einzelhaltung gewährt werden.
- Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Hunden kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz beschränkt auf 750 EUR.
- Tiere, die nicht zum vertraglichen Pensionsende abgeholt sind, werden mit dem doppelten Pflegekostensatz pro Tag berechnet. Verzögert sich die Abholung um mehr als 10 Tage, ist die Hundepension Schäfer berechtigt, daß Tier an Dritte zur Deckung der Unkosten zu veräußern. Der Hundeeigentümer zeigt rechtzeitig vor Ablauf des Tierpflegevertrages eine gewünschte Verlängerung an. Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundeeigentümers wie Körbe, Hundedecken, Schüsseln etc. wird keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt der Hundeeigentümer die Kosten für Sach- und Personenschäden die nicht durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt oder übernommen werden.
- Der Hundeeigentümer versichert und weist nach, daß der Hund gesund ist und eine gültige Impfung und Impfschutz besitzt. Fehlen die entsprechenden Impfungen, ist die Hundepension Schäfer berechtigt, auf Kosten des Hundeeigentümers die Impfungen durchführen zu lassen
Gleiches gilt für den Fall, daß die letzte Wurmkur bei Beginn des Tierpflegevertrages länger als 3 Monate zurück liegt.
- Sollten einzelne der aufgeführten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird ersetzt durch eine solche, die der ursprünglich vereinbarten wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Die Hundepension Schäfer ist wie folgt zu erreichen:
Erwin Schäfer
Bahnhofstraße 3a
35285 Gemünden / Wohra
Tel.: 06453 – 7329
Fax: 06453 – 911971
Mobil: 0177 – 7329000
E-Mail: info@hundepension-schaefer.de
Web: www.hundepension-schaefer.de
Bankverbindung: Spar- u. Kreditbank eG Gemünden
Kontonummer: 305049
BLZ: 52069029
Stand: 03.07.2021